Steelline® (Implantat- / Chirurgenstahl)
Auf Eisen basierende Legierungen haben eine über 300 Jahre alte medizinische Geschichte (so hat in 1666 Fabricius den
Gebrauch von Drahtschlaufen [alternativ Drahtringe], um Wunden damit zu verschliessen, beschrieben und im Jahre 1886 berichtet,
daß Stahlplatten benutzt werden, um Brüche zu fixieren). 1916 wurde korrosionsresistenter und rostfreier Stahl
entwickelt mit einem Minimum von 10.5% Chrom aus dem dieses einzigartige chirurgische Implantatmaterial hervorging. Rostfreier
Stahl behält seine geerbten Charakteristika durch die Formation einer nicht sichtbaren, an der Oberfläche haftenden,
mit Chrom angereicherten, Oxid Schicht. 1947 empfiehlt das "American College of surgeons" den Einsatz von rostfreiem
Stahl für biomedizinische Implantationen.
Basierend auf seiner Zusammensetzung wird rostfreier Stahl in vier generelle Klassen kategorisiert: Stahl der 200er Serien
enthält Chrom, Nickel und Mangan, Stahl der 300er Serie enthält Chrom und Nickel, 400er Serien Stahl enthalten Chrom
und Stahl der 500er Serien nur einen geringen Anteil an Chrom. Die meisten korrosionsresistenten Stahle gehören zu den
300er Serien und sind folglich auch in der medizinischen Implantation und im Körperschmuck sehr populär. Doch nicht
alle Stahle der 300er Serien sind geeignet für den Einsatz als Piercings. Wildcat benutzt drei Chirurgenstahle für
seinen Schmuck: Komposition D Implantatstahl, 316L Chirurgenstahl und 316LVM Chirurgenstahl. Obwohl alle Nickel enthalten,
geben sie diesen jedoch nicht als Nickelsalze an den Körper ab, oder verursachen "Nickelkontakt" Dermatitis.
Wildcat liegen Ergebnisse von unabhängigen Laboren vor, die zeigen, daß die Nickelabsonderung unter 0.01 ug/cm2/Woche
liegt. Alle von Wildcat ausgelieferten Stahle erfüllen die annerkannten Kriterien der EU Nickel Direktive und können
zeitlich unbegrenzt, weltweit als Piercing Zweiteinsatz benutzt werden. Siehe auch Gesetzeslage (LMBG 7.Verordnung)
In der Medizin wird rostfreier Chirurgenstahl (316L) unter vielen anderen Anwendungen als Knochenfixierungsschrauben,
Körpernadeln, Knochenplatten, Ganzgelangprothesen, Knochennägel, Drahte, mandibulare Maschendrahtprothesen, Nähte,
Klammern, neurochirurgische und microvaskuläre [clips], und als Herzschrittmacherelektroden eingesetzt. Der Körperschmuck
auf den folgenden Seiten ist aus gleichwertigem (oder höherwertigem) Standardmaterial hergestellt. Wir setzen Ihre Gesundheit
nicht aufs Spiel. Einige verrufene Anbieter verkaufen aus 303 rostfreiem Stahl (ein hochschwefelhaltiger, leichter zu verarbeitender
Stahl) hergestellten Körperschmuck. 303er Stahl ruft erhebliche negative Reaktionen bei nickelsensitiven Personen (14% in
Teststudien) hervor und sollte unter allen Umständen gemieden werden. Der auf dem Markt erhältliche Billigimport aus
diesem Material schädigt den Träger und die gesamte Piercingbranche. Alle Wildcat Stahle sind stabile und legale Legierungen.
Unser Implantatstahl ist 20mal teurer als gewöhnlicher 316er Stahl.
Information zur Elektopolitur:
Viele der folgenden Artikel wurden elektropoliert. Elektropolitur ist eine hoch entwickelte Oberflächen Finishing Technik, bei
der durch elektrochemische Reaktion langsam eine dünne Oberflächenschicht vom Schmuckstück abgetragen wird und in
Microsmoothing resultiert. Erhöhte Flächen und Wölbungen werden vorzugsweise entfernt. Die resultierende Oberfläche
ist extrem glatt und spaltenfrei. Oberflächegeometrie beeinflusst die Bakterienaktivität: Die ultraglatte und ultrasaubere
Oberfläche reduziert die Möglichkeiten einer körperlichen Abstoßung. Elektropolierter Körperschmuck hat eine
höhere Oberflächenintegrität und -effizienz als Schmuck, der auf irgendeiner anderen Methode poliert wurde. Für
der Ersteinsatz in neue nicht epithilisierten Piercings, benutze IMPLANTANIUM®, TITAN , NIOBIUM, PTFE oder HOCH REINES GOLD. Alle
nickelhaltigen Stahle wurden für den Ersteinsatz in der EU verboten!
Gesetzeslage Chirurgen- bzw. Implantatstahl
Bei der Materialbeschaffenheit von Körperschmuckstücken unterscheidet man grundsätzlich zwischen Materialien die
für einen Ersteinsatz (also noch während des Abheilungsprozesses des Piercingkanals und der betroffenen Haut- und
Körperpartien) infrage kommen (bzw. erlaubt sind) und denen, die erst nach vollständigem und abgeschlossenem Heilungsprozess
Verwendung finden können und dürfen. So ist z.B. Titan für den Ersteinsatz erlaubt und z.B. Chirurgen- oder Implantatstahl
nicht. Ganz rigoros wird der Gesetzgeber beim Stichwort „Nickel“, dessen Anteil ganz exakt in Bezug auf „Ohrstecker
oder gleichartige Erzeugnisse wozu auch Piercingschmuck gehört“ definiert wird. Erst kürzlich wurde die 7. Verordnung
zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung erlassen, mit dem der Schutz und die Vorsorge im Hinblick auf die Nickelallergie
deutlich verbessert wird. Die neuen Testverfahren müssen nach neuen Normen DIN EN1810,1811,12472 durchgeführt werden.
Für nickelhaltige Gegenstände, die unmittelbar und längere Zeit mit der Haut in Berührung kommen, wie z.B.
Ohrschmuck, Piercingschmuck, Ringe , Halsketten und Armbänder, wird eine Höchstmenge 0,5 µg Nickel/cm2/Woche für
die Freisetzung von Nickel festgelegt, die nicht überschritten werden darf. Wird Nickel in Mengen abgegeben, die über
diesem Höchstwert liegen, so können diese Gegenstände allergische Reaktionen wie z.B. Hautrötungen oder Juckreiz
hervorrufen. Bei nickelhaltigem Modeschmuck, der mit einer Lackschicht überzogen ist, darf die Nickelabgabe diesen Höchstwert
auch innerhalb einer Nutzungszeit von 2 Jahren nicht überschreiten. Darüber hinaus dürfen Ohrstecker und ähnliche
Erzeugnisse, die beim Ohrlochstechen oder Piercen bis zum Verheilen der Wunde im Körper verbleiben, bis auf ganz geringe Spuren
(Nickelgehalt unter 0,05%) kein Nickel enthalten. Durch diese Vorschriften soll erreicht werden, dass Nickelallergien nicht entstehen und Personen, die empfindlich auf Nickel reagieren, vor
Beeinträchtigung durch Kontakt mit nickelhaltigen Gegenständen geschützt werden.
Fazit: Für den sekundären Einsatz (nach- Epithelesierung/vollständige Ausheilung des Stichkanals)
sind 316L, 316LVM und Implantatstahl hervorragend geeignet und nach den derzeitigen Richtlinien erlaubt. Das gilt nicht für
den primären (Erst-)Einsatz.
Produkte der Steel-Line sind nicht für den Ersteinsatz zum Piercen erlaubt.
Ausgenommen: PTFE